Hausordnung

Gerne möchte Sie die Verwaltung auf unsere Hausordnung aufmerksam machen

1. Sorgfaltspflicht

Die Mieter (als Mieter sind nachstehend immer Genossenschafter, Mieter, Untermieter gemeint) haben die Mietsache mit aller Sorgfalt zu gebrauchen und im guten und sauberen Zustand zu halten. Bei der Benützung der Mietsache hat der Mieter auf die Mitmieter und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Er darf sie nur zum vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Jede Änderung (auch bauliche Veränderung) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Verwaltung Oerlikerhus. Der Mieter haftet für Schäden, die durch vertragswidrige Benützung entstehen. Für bauliche Veränderungen, für welche keine Zustimmung eingeholt wurde, lehnt die Verwaltung sämtliche Haftung ab und kann jederzeit den Rückbau auf den Originalzustand verlangen.

2. An und Auslieferung – Aussenbereich

Die An- und Auslieferung hat sorgfältig zu erfolgen und darf nur an den, von der Verwaltung Oerlikerhus, bezeichneten Orten (Rampen, Haus 68 und 72) stattfinden. Verunreinigungen aus der An- und Auslieferung von Waren hat der Mieter sofort und unaufgefordert zu beseitigen. Entstandene Schäden sind unverzüglich der Verwaltung Oerlikerhus zu melden. Für die Benützung der Warenlifte gelten die dort angebrachten Vorschriften.

3. An und Auslieferung – Innenbereich

Fahrzeuge für die An- und Auslieferung im 1. UG (Durchfahrt Tiefgarage) müssen nach dem Ein-/ Ausladen sofort weggefahren werden und dürfen die schraffierte Fläche und Durchfahrt nicht länger als nötig belegen.

4. Allgemeine Verkehrsordnung

Das Abstellen von Fahrzeugen ist rund um das Oerlikerhus sowie in der Tiefgarage nur auf den eigenen, eingezeichneten Parkplätzen gestattet. Die Fahrwege rund um das Oerlikerhus sowie in der gesamten Tiefgarage dürfen mit max. 5 Km/h (Schrittgeschwindigkeit) befahren werden.

5. Abfallbewirtschaftung / Lagern von Sperrmüll

Abfälle jeglicher Art sind in den dafür bereitgestellten Müll- und Recyclingbehältern zu entsorgen. Das Lagern von Sperrmüll jeglicher Art wie Paletten, Kartonschachteln, Elektronikschrott usw. innerhalb des Oerlikerhus, in den Gängen, öffentlichen Freiflächen und rund um das Oerlikerhus, insbesondere im Eingangsbereich sowie auf den Rampen ist zu unterlassen.

6. Rauchen

Das Rauchen ist in sämtlichen öffentlichen und gemeinschaftlich benutzten Bereichen innerhalb des Gebäudes (Treppenhaus, Flure, Eingangszonen, Locanda, öffentliche WC Anlagen, gesamter Bereich Tiefgarage usw.) strengstens verboten. Das Rauchen ausserhalb des Gebäudes im Eingangsbereich sowie auf der Terrasse Locanda ist weiterhin gestattet. Wir bitten Sie die Raucherwaren in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen und nicht achtlos auf den Boden zu werfen.

7. Arbeiten, welche durch Unternehmer/Handwerker im Oerlikerhus ausgeführt werden

Einige Tage vor der Aufnahme der Arbeiten (Projekte, Sanierungen, Unterhalt) ist die Verwaltung Oerlikerhus zu informieren. Sind die Arbeiten beendet, ist die Verwaltung für eine Schlussabnahme beizuziehen und der Arbeitsrapport abzugeben. Nebst der Arbeitsqualität legt die Verwaltung grössten Wert darauf, dass vor der Abnahme eine Schlussreinigung am Arbeitsort (Mietobjekt, Steigzonen, Elektrokasten, Dachzentralen usw.) durchgeführt wird.

(Stand September 2018)